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vonThomas Alderschau
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In Bayern werden Corona-Regelungen geprüft. Klaus Holtschek hat nun angekündigt, die Isolationspflicht nach der Corona-Infektion zu beenden.
Update vom 11.11.: Jetzt ging alles sehr schnell. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetsch hat nach einer Ministerratssitzung an diesem Freitag in München das Ende der Corona-Isolationspflicht verkündet. Zunächst hatte Staatschef Marcus Söder das Spiel bereits ohne Symptome beendet. Die aktuelle Regelung geht sogar noch weiter. Die normale fünftägige Isolationspflicht nach positivem Test soll ab dem 16. November aufgehoben werden. Jetzt gibt es nichts, um die Symptome zu lindern. Aber es gibt eine Bedingung. Positiv getestete Personen müssen außerhalb ihres Hauses eine Maske tragen.
Auch der CSU-Minister sagte am Freitag: „Und natürlich gilt nach wie vor der Grundsatz: Wer krank ist, bleibt zu Hause“, sagte Holesch. Gefährdete Gruppen sollten durch andere Maßnahmen weiter geschützt werden. „Die Entscheidung bedeutet nicht, dass wir den Umstellungsprozess komplett zügeln“, betonte Holtschek. Bayern dient zusammen mit Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein. Auch in diesen drei Ländern sollen die neuen Regeln “bald” in Kraft treten. Details werden nach Angaben des baden-württembergischen Gesundheitsministeriums ausgearbeitet.
Holtschek äußert Kritik an der Bundesregierung
Klaus Holetscheck kündigte die Abschaffung der Isolationspflicht in Bayern an.
© Sven Hoppe / dpa
„Leider hat sich die Bundesregierung bisher geweigert, eine gemeinsame Lösung in der Frage der Segregation zu finden“, sagte Holtschek. „Daher gehen wir angesichts der veränderten Pandemie-Lage jetzt diesen wichtigen Schritt zum verantwortungsvollen Umgang mit Corona.“ Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um mehr Verantwortung zu übernehmen. Grundlage dieser Entscheidung ist – so drei weitere Bundesländer – eine wissenschaftliche Bewertung durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und eine Reihe von Experten.
Bislang müssen Corona-Infizierte nach einem positiven Testergebnis grundsätzlich für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation – und bis zur Symptomfreiheit für mindestens 48 Stunden, bis zu 10 Tage, Huh.
Erstmeldung vom 10. November: MÜNCHEN – Zu Beginn der Coronavirus-Pandemie war Marcus Söder (CSU) ein harter Hund. Bayern war das Bundesland mit den strengsten Regeln. Nicht immer ohne Folgen. Die vom Kabinett Souder verhängte Ausgangssperre für 2020 ist noch in den Gerichten. Inzwischen hat das Staatsoberhaupt längst die Lager gewechselt. Volksfest-Stammgastteam vom Achtungsteam bis zum Awarenessteam. Corona ist für den CSU-Chef noch nicht vorbei, aber die Warnungen aus Berlin kann er nicht mehr hören. Zuletzt gab es auch einen kleinen Streit mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).
Anpassungen sollten in den Corona-Quarantäneregeln vorgenommen werden
Nun will Sodar Corona die Sicherheitsmaßnahmen weiter lockern. Als nächstes kommt die Baustellenquarantäne. im Interview mit Augsburger General Der CSU-Chef sagte: “Ich denke, wir sind jetzt wegen der hohen Impfquote in einer Endemiephase. Also werden wir jetzt die Quarantäneregeln in Bayern neu schreiben – möglicherweise mit anderen Ländern.” Vielleicht kommt es ja auch zu Baden-Württemberg, kam es auch im Gespräch auf.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder will die Corona-Quarantäneregeln lockern.
© Sven Hoppe / dpa
Was plant der bayerische Staatschef? Wer sich nach einer Ansteckung in Quarantäne befindet, soll ausreisen dürfen, wenn er keine Symptome mehr zeigt. Das bedeutet, dass Sie, solange Sie beschwerdefrei sind, auch bei positivem Test wieder arbeiten gehen können. „Wir befinden uns in einer anderen Phase, schließen und schließen ist kein Vorschlag mehr“, sagte der Premierminister. Augsburger General, „Wir sind immer in Alarmbereitschaft, wir rufen zu Impfungen auf, aber wir werden die Quarantäneregeln gemeinsam mit unseren Partnern in Baden-Württemberg verabschieden“, betonte Söder. “Es ist jetzt eine andere Zeit, die Politik muss situationsbedingt angemessene Entscheidungen treffen.” Die Entscheidung über die Quarantäneregel könnte bereits am Freitag fallen.
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Video: Söder kann Lauterbachs „Stöhnen“ nicht mehr hören.
Sodars Ausgangssperre Ende November vor dem Bundesverwaltungsgericht
Am 22. November will das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Gültigkeit der umstrittenen Corona-Regeln Bayerns ab März 2020 entscheiden. Nach mehrstündigen mündlichen Verhandlungen gaben die Leipziger Richter am Mittwoch den Termin bekannt. Hintergrund der Anhörung ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem vergangenen Jahr. Verfahren zur in Bayern im April 2020 geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Es wurde festgelegt, dass die Wohnung nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes entlassen werden darf. Als triftige Gründe wurden beispielsweise berufliche Bewegung, Einkaufen, Sport im Freien oder Gassigehen definiert.
Später erklärte das Verwaltungsgericht die Corona-Verordnung der Landesregierung ab April 2020 für unwirksam. Insbesondere hieß es damals, das erste Ausgangsverbot im Freistaat sei “grundsätzlich geeignet”, um eine Corona-Übertragung zu verhindern. In seiner strengsten Form sei es jedoch “keine notwendige Maßnahme”. Zudem sei die Regelung nach der Entscheidung der Münchner Richter zu „eng“ und damit unverhältnismäßig.
Die Landesregierung akzeptierte die Entscheidung jedoch nicht und legte Berufung ein. Wie die Richter in Leipzig nun am 22. November entscheiden würden, blieb bei einer mündlichen Verhandlung offen. Allerdings hat der Senat ausführlich darüber diskutiert, ob Bundesländer solche weitreichenden Beschränkungen in der Frühphase der Pandemie verhängen dürfen. Ein wichtiger Punkt ist die Frage, ob für die damals geltenden Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes eine ausreichende Rechtsgrundlage bestand. (Telefon mit DPA)
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